bis 2050
EU-Klimaneutralität: 2050
Das Europäische Klimagesetz macht die gesamtwirtschaftliche Klimaneutralität der EU bis 2050 zu einem verbindlichen Ziel.
Das Gesetz definiert das Ziel bis 2050, nicht für einen exakten Tag; dargestellt wird ein Zieljahresfenster.
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EU-Klimaneutralität: 2050
Klimaneutralität bedeutet im Rechtsrahmen ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgasemissionen und deren Abbau.
Ein Wochenraster macht einen langen Horizont wie 2050 greifbarer.