bis 2050

EU-Klimaneutralität: 2050

Das Europäische Klimagesetz macht die gesamtwirtschaftliche Klimaneutralität der EU bis 2050 zu einem verbindlichen Ziel.

Das Gesetz definiert das Ziel bis 2050, nicht für einen exakten Tag; dargestellt wird ein Zieljahresfenster.

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EU-Klimaneutralität: 2050

Klimaneutralität bedeutet im Rechtsrahmen ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgasemissionen und deren Abbau.

Ein Wochenraster macht einen langen Horizont wie 2050 greifbarer.

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